Schadenprävention
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist – wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten.