Elementarschadenversicherung
Überschwemmung
Tritt in der Nähe Ihres Grundstücks ein Gewässer über die Ufer und dringt Wasser in Ihr Haus ein, sind die sich daraus ergebenden Schäden versichert. Schäden durch Grundwasser sind versichert, sofern es erst an die Oberfläche gelangt und dann ins Haus vordringt. Überflutungen infolge von massiven Regenfällen sind ebenfalls versichert.
Rückstau
Von Rückstau ist die Rede, wenn aufgrund von Überschwemmungen oder Regenfällen Wasser aus den Ableitungsrohren, an die Ihr Haus angeschlossen ist, zurückgedrängt wird und im oder am Gebäude Schaden anrichtet.
Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall
Alle drei Naturphänomene führen zur Verschiebung von Erdmassen. Wenn dabei Ihr Haus oder Eigentum zu Schaden kommt, ist dieser Schaden versichert. Voraussetzung: Die Erdverschiebung ist natürlichen Ursprungs und wurde nicht von Menschen – zum Beispiel durch Bergbauaktivitäten – verursacht.
Lawinenabgang, Schneedruck
Versichert sind Schäden, die von abgehenden Lawinen an Berghängen verursacht werden. Dabei kann der Schaden durch die Schnee- oder Eismassen oder durch die Druckwelle der Lawine entstanden sein. Versichert sind auch Dachlawinen. Schäden aufgrund von Schneedruck entstehen durch ruhende Schneemassen, die zum Beispiel Ihr Hausdach eindrücken.
Vulkanausbruch
Es sind auch solche Schäden an Häusern versichert, die sich aufgrund von Lava-Eruptionen, Aschewolken und ähnlichen Folgen eines Vulkanausbruchs ergeben
Starkregenversicherung
Im Vergleich zur Elementarversicherung leistet die Starkregenversicherung besonders bei Schäden an versicherten Sachen, die durch eindringendes Niederschlagswasser oder durch die Teilüberflutung von Balkonen und Dachterrassen infolge von Starkregen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.