Sind Sie Makler?
Sie befinden sich auf unserer Maklerwebsite!
Sind Sie Makler?
Wir stellen Ihnen diese Frage, damit Sie auf die für Sie relevante Website geleitet werden. Als Privatperson werden Sie auf kunden.interlloyd.de weitergeleitet. Um Ihre Auswahl auch für zukünftige Besuche zu speichern, setzen wir einen Cookie. In der Navigation unter 'für Kunden' können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Sind Sie Makler?
Wir stellen Ihnen diese Frage, damit Sie auf die für Sie relevante Website geleitet werden. Als Privatperson werden Sie auf kunden.interlloyd.de weitergeleitet. Um Ihre Auswahl auch für zukünftige Besuche zu speichern, setzen wir einen Cookie. In der Navigation unter 'für Kunden' können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Finanzamtsbescheinigung
Welche Belege braucht man, wenn man die Versicherungsbeiträge absetzen möchte?
Generell gilt für die Steuererklärung: Sie müssen die Nachweise nicht mehr direkt mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln, sondern nur noch auf Verlangen einreichen. Es besteht eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, Sie müssen die Nachweise nach wie vor sammeln und aufbewahren.
Als Interlloyd Kunde erhalten Sie jedes Jahr eine Rechnung für das nächste Versicherungsjahr, die Sie gleichzeitig als Nachweis für das Finanzamt verwenden können. Alternative Beitragsnachweise sind eine Kopie Ihres Versicherungsvertrags sowie Kontoauszüge, die bestätigen, dass Sie die entsprechenden Versicherungsprämien bezahlt haben. In den darauffolgenden Jahren reicht dann meist ein Nachweis über die Beitragszahlung.